Zeitarbeitsfirma
Struktur einer Zeitarbeitsfirma
Eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt Arbeiter und Angestellte, um diese an Firmen zu verleihen. Die Arbeit einer Zeitarbeitsfirma wird auch als Leiharbeit bezeichnet, da die Arbeiter und Angestellten an andere Firmen verliehen werden. Die Zeitarbeitsfirmen zahlen den Mitarbeitern für ihre Arbeit ein Gehalt mit dem sie sich wieder selbst versorgen können und so der Arbeitslosigkeit oder Hartz IV. Für viele Arbeitssuchende ist die Arbeit in einer Zeitarbeitsfirma das Sprungbrett aus der Arbeitslosigkeit.
Vorteile bei Nutzung einer Zeitarbeitsfirma
Für Firmen ergeben sich durch den Einsatz von Zeitarbeitern sehr viele Vorteile. Die Zeitarbeitsfirma wird beauftragt einen Mitarbeiter mit bestimmten Qualitäten und Kenntnissen auszuwählen und dieser wird dann vom Kunden eingesetzt. Firmen nutzen Leiharbeiter, wenn plötzlich Angestellte ausfallen, wenn Saisonbedingt eine Mehrarbeit anfällt und um Auftragsspitzen zu bewältigen. Der Leiharbeiter wird durch die Zeitarbeitsfirma bezahlt und nicht vom Kunden direkt. Der Kunde erspart sich hierbei den Aufwand per Anzeigen Mitarbeiter zu suchen und den Zeitaufwand für Bewerbungsgespräche.
Zeitarbeitsfirmen spezialisieren sich
Heute spezialisieren sich immer mehr Zeitarbeitsfirmen auf bestimmte Branchen. Es gibt mittlerweile Zeitarbeitsunternehmen, die ausschließlich Gastronomie-Personal, Reinigungs- und Sicherheitspersonal, oder auch Bürokräfte vermitteln. Zudem haben sich auch schon einige Personaldienstleister auf die Vermittlung von hochqualifizierten Fachkräften und Akademikern spezialisiert. Auch werden immer mehr Fachärzte durch die Dienstleistung der Ärztevermittlung an Krankenhäuser und Praxen verliehen.
News zu Zeitarbeitsfirma
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Woran erkennt man eine gute Zeitarbeitsfirma?
Berliner Kurier
(03.10.2010)
Jedes Zeitarbeitsunternehmen braucht eine behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Über 1500 Unternehmen sind im Bundesverband ...
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Wirtschaft: Zeitarbeitsfirma ist sauer auf Arbeitgeberverband
Derwesten.de
(20.12.2010)
Der Zorn der betroffenen Firmen richtet sich vor allem gegen den Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), dessen Tarifverträge mit ...
- AMP - Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.
- AMP Tarifvertrag
- Arbeitnehmerfreizügigkeit-Osteuropa
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- Arbeitsvermittlung
- AÜG - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
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- BAP - Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister
- BZA - Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.
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- E-Recruiting
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- Equal Payment
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- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
- Human Resources
- iGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
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