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AMP - Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.
Der AMP verhilft den KMPs zu einer starken Stimme
Der „AMP Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.“ verschafft den kleinen und mittelständischen Personaldienstleistern (KMP) eine starke Stimme. „Die Buchstaben machen stark“ ist das prägende Motto des AMP. Und das ist nicht bloß nette Rhetorik: Der Verband zählt über 1.100 Mitglieder und kann zudem durch seine Mitgliedschaft im „Bund Deutscher Arbeitgeberverbände“ (BDA) mit einer deutlichen Stimme für seine Mitglieder sprechen. Diese Position wird dem APM auch vom Fachverlag „Politik und Kommunikation“ bescheinigt, die den AMP 2009 zu den 215 wichtigsten Verbänden Deutschlands zählte. Bei über 15.000 Verbänden deutschlandweit, ist dies schon eine Referenz, die für sich selber spricht.
Die Leistungen des Arbeitgeberverbands Mittelständischer Personaldienstleister e.V.
Seit der Einführung der Personaldienstleistung als eines arbeitsmarktpolitischen Instrumentes, konnte die Branche beträchtliches Wachstum verzeichnen. Dennoch bewegen sich die Mitgliedsunternehmen des AMP auf einem rechtlich wie sozial schweren Feld. Hier ist die Rückendeckung eines starken Verbandes eine wichtige Hilfe. Der „Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.“ bietet eine kostenfreie Rechtsberatung und greift mit starkem Arm in die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften ein. Durch seine Präsenz in den Medien, kann der AMP auch landläufige Vorurteile zum Thema Personaldienstleistung abbauen und dadurch der Branche das Ansehen verschaffen, das seiner zukünftigen gesellschaftlichen Wertschöpfung gerecht wird.
Tarifvertrag AMP - Manteltarifvertrag AMP
Entgelttarife West - Tarife AMP
ab 01.01.2010 ab 01.07.2010 ab 01.07.2011
E1 7,35 € 7,60 € * 7,75 €
E2 7,95 € 8,22 € * 8,38 €
E3 8,62 € 8,91 € 9,09 €
E4 9,25 € 9,56 € 9,76 €
E5 11,05 € 11,43 € 11,65 €
E6 12,48 € 12,90 € 13,16 €
E7 14,57 € 15,07 € 15,37 €
E8 15,67 € 16,20 € 16,53 €
E9 16,55 € 17,11 € 17,45 €
Entgelttarife Ost - Tarife AMP
ab 01.01.2010 ab 01.07.2010 ab 01.07.2011
E1 6,15 € 6,40 € 6,56 €
E2 6,78 € 7,06 € * 7,23 €
E3 7,14 € 7,43 € 7,62 €
E4 8,14 € 8,47 € 8,69 €
E5 9,04 € 9,41 € 9,65 €
E6 9,77 € 10,17 € 10,42 €
E7 10,66 € 11,10 € 11,37 €
E8 11,75 € 12,23 € 12,54 €
E9 12,74 € 13,26 € 13,59 €
* - treten ab 01.10.2010 in Kraft
- AMP - Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.
- Arbeitnehmerfreizügigkeit-Osteuropa
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
- Arbeitsvermittlung
- AÜG - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Auslöse
- BAP - Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister
- BZA - Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.
- E-Recruiting
- Employer-Branding
- Entleiher
- Equal Payment
- Equal Treatment
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
- Human Resources
- iGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
- Interim Management
- Jobvermittlung
- Klebe Effekt
- Leiharbeit und Leiharbeiter
- Leiharbeitnehmer
- Leihfirma
- Mindestlohn in der Zeitarbeit
- Outsourcing
- Personalagentur
- Personalberatung
- Personalbereitstellung
- Personalbeschaffung
- Personaldienste
- Personaldienstleister und Personaldienstleistungen
- Personalleasing