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iGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
iGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Der IGZ, oder Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V., ist ein Arbeitgeberverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen, in dem hauptsächlich mittelständische Zeitarbeitsfirmen zusammen geschlossen sind.
Der IGZ wurde im Jahr 1998 in Münster gegründet und setzt sich mittlerweile aus ca. 1700 Mitgliedsunternehmen, mit etwa 3500 Niederlassungen zusammen. Diese angeschlossenen Unternehmen beschäftigen in etwa 165000 Zeitarbeitnehmer. Aus diesen Zahlen ergibt sich, dass im IGZ ca. 1/4 aller Personaldienstleister organisiert sind und es sich hierbei somit um den mitgliedsstärkste Arbeitgeberverband der Branche handelt. Die Mitglieder des IGZ beschäftigen etwa 1/4 aller Arbeitnehmer der Zeitarbeitsbranche..
Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. - Aufgaben und Ziele
Der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. setzt sich für alle Belange der Zeitarbeitsbranche ein und vertritt diese in Politik und Gesellschaft und sieht sich als "Sprachrohr" der mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen.
Der IGZ führt namens seiner Mitglieder Verhandlungen mit dem DGB und schließt Tarifverträge ab, wobei der IGZ sich insbesondere für Mindestlöhne im der Branche stark macht und diese auch schon durchgesetzt hat. Die Interesen der im Verband organisierten Mitglieder werden gegenüber Politik, Berufsgenossenschaften, Verbänden und der Gesellschaft vertreten.
Desweiteren hat der IGZ Arbeitskreise gebildet, die sich mit der Zukunftsentwicklung der Zeitarbeitsbranche beschäftigen und versucht daraus Zukunftsmodelle zu entwickeln.
Tarifvertrag iGZ - Manteltarifvertrag iGZ
Entgelttarife West - Tarife iGZ
EG Stundensatz Zulage (0,20 €) Zulage (0,35€)
E1 7,60 € 7,80 €
E2 8,22 € 8,42 €
E3 9,25 € 9,45 €
E4 10,16 € 10,36 €
E5 11,48 € 11,82 €
E6 12,90 € 13,25 €
E7 15,07 € 15,42 €
E8 16,20 € 16,55 €
E9 17,11 € 17,73 €
Entgelttarife Ost - Tarife iGZ
EG Stundensatz Zulage (0,20 €) Zulage (0,35€)
E1 6,65 € 6,85 €
E2 7,15 € 7,35 €
E3 8,05 € 8,25 €
E4 8,84 € 9,04 €
E5 9,98 € 10,33 €
E6 11,22 € 11,57 €
E7 13,10 € 13,45 €
E8 14,09 € 14,44 €
E9 15,12 € 15,47 €
- iGZ-Tarifvertrag mit Entgelttabelle ist ab 01.01.2011 gültig.
- AMP - Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.
- Arbeitnehmerfreizügigkeit-Osteuropa
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
- Arbeitsvermittlung
- AÜG - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Auslöse
- BAP - Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister
- BZA - Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.
- E-Recruiting
- Employer-Branding
- Entleiher
- Equal Payment
- Equal Treatment
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
- Human Resources
- iGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
- Interim Management
- Jobvermittlung
- Klebe Effekt
- Leiharbeit und Leiharbeiter
- Leiharbeitnehmer
- Leihfirma
- Mindestlohn in der Zeitarbeit
- Outsourcing
- Personalagentur
- Personalberatung
- Personalbereitstellung
- Personalbeschaffung
- Personaldienste
- Personaldienstleister und Personaldienstleistungen
- Personalleasing