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BZA - Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.

Der BZA - Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.

Der BZA existiert bereits seit vierzig Jahren als ein Unternehmerverband von Zeitarbeitsfirmen. In ihm haben sich Unternehmen zusammengeschlossen, die die Zukunft der Zeitarbeitsbranche positiv beeinflussen wollen. Da der BZA unmittelbar im Zuge der Aufhebung des Leiharbeitverbotes gegründet wurde, war er von Anfang an der Ausgestaltung der Zeitarbeit maßgeblich mitbeteiligt und verfügt über dementsprechend viel Erfahrung.

Der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) bietet neben klassischer Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Mitgliederbetreuung auch wissenschaftliche Forschung in diesem Bereich und Weiterbildung im Institut des BZA, dem Deutschen Institut Zeitarbeit, an.

Die Notwenigkeit des Zusammenschlusses von Zeitarbeitsfirmen im BZA

Der Markt für Zeitarbeit wird immer größer und damit entstehen immer mehr Problemstellungen, die alle Zeitarbeitsfirmen tangieren. Solche Probleme betreffen rechtliche Fragen wie die Gestaltung von Zeitarbeitsverträgen oder politische Sachverhalte wie etwa die Einführung von Mindestlöhnen. Da eine einzige Zeitarbeitsfirma mit der Behandlung derartiger Fragen überfordert wäre, war die einzig mögliche Konsequenz die Gründung des Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA).

Tarifvertrag BZA - Manteltarifvertrag BZA

 

Entgelttarife West - Tarife BZA

EG  Stundensatz   1,5% (> 9 Monate)   3,0% (> 12 Monate)
E1          7,60 €                    7,71 €                        7,83 €
E2          8,22 €                    8,34 €                        8,46 €
E3          9,60 €                    9,75 €                        9,89 €
E4        10,16 €                  10,31 €                      10,46 €
E5        11,48 €                  11,65 €                      11,82 €
E6        12,90 €                  13,09 €                      13,29 €
E7        15,07 €                  15,29 €                      15,52 €
E8        16,20 €                  16,44 €                      16,69 €
E9        17,11 €                  17,36 €                      17,62 €

 

Entgelttarife Ost - Tarife BZA

EG  Stundensatz   1,5% (> 9 Monate)   3,0% (> 12 Monate)
E1          6,65 €                    6,75 €                        6,85 €
E2          7,15 €                    7,26 €                        7,36 €
E3          8,35 €                    8,48 €                        8,60 €
E4          8,84 €                    8,97 €                        9,10 €
E5          9,98 €                  10,13 €                      10,28 €
E6        11,22 €                  11,39 €                      11,56 €
E7        13,10 €                  13,30 €                      13,50 €
E8        14,09 €                  14,30 €                      14,51 €
E9        14,88 €                  15,10 €                      15,33 €

- BZA-Tarifvertrag mit Entgelttabelle ist ab 01.07.2010 gültig.