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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
Wer benötigt eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung?
Eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist eine von der Bundesagentur für Arbeit erteilte Erlaubnis, im Rahmen eines Arbeitsüberlassungsvertrages Zeitarbeitskräfte an Dritte zu verleihen.
Eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung wird von jeder Firma oder juristischen Person benötigt, die Arbeitskräfte einstellen und gegen Gewinn an Dritte verleihen will. Solche Firmen werden in der Regel Zeitarbeitsfirmen, Leihfirmen oder Personalleasing-Firmen genannt. Die bei solchen Firmen eingestellten Arbeitskräfte werden als Zeit- oder Leiharbeiter bezeichnet.
Was sind die Voraussetzungen einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung?
Der Antragsteller braucht einen Gewerbeschein. Darüber hinaus muss er nachweisen, dass er über alle Rechten und Pflichten als Arbeitgeber, insbesondere auch im Bezug auf spezielle Vorschriften für Verleih-Arbeitgeber, informiert ist und diese zuverlässig beachten wird. Er muss nachweisen, dass er organisatorisch in der Lage ist, alle übernommen Verpflichtungen korrekt und pünktlich zu erfüllen.
Wenn diese Vorgaben erfüllt sind, erteilt die Agentur für Arbeit für die ersten drei Jahre eine jeweils auf ein Jahr befristete Erlaubnis. Nach drei Jahren kann eine unbefristete Erlaubnis ausgestellt werden. Die Erlaubnis kann entzogen werden, wenn die Richtlinien des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht eingehalten werden.
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