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Mindestlohn in der Zeitarbeit

Der Mindestlohn in der Zeitarbeit

In der Zeitarbeit gibt es einen von den Tarifparteien festgesetzten Mindestlohn, der seit dem 1. Juli 2010 im Westen 7,60 € und im Osten 6,65 € beträgt. In drei verschiedenen Schritten steigt der Mindestlohn bis zum 1. Dezember 2012 auf 8,19 € (West) bzw. 7,60 € (Ost) pro Stunde. Die aktuellen Verhandlungsergebnisse gelten bis Ende Oktober 2013. Wenn die Verleihung aber innerhalb eines Konzerns erfolgt, gilt ein höherer Mindestlohn, sofern bereits ein Tarifvertrag für die Stammbelegschaft dies vorsieht.

Vertragsparteien für die Mindestlohnvereinbarung

Die Zeitarbeit betrifft nicht nur eine Gewerkschaft, denn sie wird in den unterschiedlichsten Branchen genutzt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat deshalb für Verhandlungen die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit eingerichtet. Für die Arbeitgeberseite streitet der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.

Gültigkeit des Mindestlohn

Im Interessenverband der Arbeitgeber sind die meisten großen Zeitarbeitsunternehmen Mitglied. Insgesamt hat der Verband etwa 1.600 Mitglieder und beschäftigt knapp 200.000 Zeitarbeiter. Unternehmen die nicht Mitglied sind, können den Tarifvertrag zwar anwenden, sind dazu aber nicht gesetzlich verpflichtet. Manche Unternehmen haben mit christlichen Gewerkschaften einen geringeren Mindestlohn vereinbart. Diese Tarifverträge sind aber umstritten und werden gerichtlich angefochten. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob ihr Unternehmen Mitglied des Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen ist.


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