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Verleiher

Was ist ein Verleiher?

Ein Unternehmen, welches Arbeitskräfte an andere Unternehmen ausleiht (Zeitarbeitsfirma) wird im Arbeitsrecht ein "Verleiher" genannt. Im Regelfall (bei einer Zeitarbeitsfirma) wird die Arbeitskraft verliehen, um finanziell davon zu profitieren. In selteneren Fällen werden Arbeitskräfte auch zwischen verschiedenen Filialen des gleichen Unternehmens verliehen.

Was sind die Pflichten eines Verleihers?

Ein Verleiher (die Zeitarbeitsfirma) schließt einen Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitnehmer. Der Verleiher fungiert als Arbeitgeber und übernimmt alle damit verbundenen Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer (dem Zeitarbeiter). Er ist verantwortlich für Lohnzahlungen und soziale Leistungen wie Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall und muss die vorgegebenen Kündigungsfristen einhalten. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Arbeitsvertrag ist der Arbeitgeber jedoch berechtigt, den Arbeitnehmer - allerdings unter Beachtung seiner Sorgfaltspflicht - an Dritte (die Entleiher) zu verleihen.

Der Verleiher enthält im Gegenzug von dem Entleihunternehmen eine in einem Überlassungsvertrag festgesetzte Gebühr. Aus diesem Betrag zahlt der Verleiher den Bruttoarbeitslohn und die sozialen Leistungen des Zeitarbeitnehmers. Der Restbetrag - abzüglich der internen Kosten des Verleihers - ist der Ertrag des Zeitarbeitsunternehmens.


News zu Verleiher

  • Die Zeitarbeit boomt wieder - Der Jobmotor kommt in Bewegung
    Die Zeitarbeit in Deutschland boomt wieder. Jetzt möchte die Branche schnell wieder auf den Rekordwert von 2008 zurückkehren oder besser noch, diesen überbieten. Im Juli 2008 hatte die Zeitarbeitsbranche den Rekordwert von gut 820.000 angestellten Zeitarbeitern erreicht. Danach ging der Wert in neun Monaten um ca. 30 Prozent auf 580.000 Zeitarbeitnehmer im April 2009 zurück.