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BAP - Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister
Was ist der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP)?
Seit April 2011 haben sich der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP), und der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) zum Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zusammen geschlossen. Er hat somit die Möglichkeit, seine Mitgliedsfirmen nicht nur national, sondern auch europaweit zu vertreten. Als Mitglied im CEITT, im EUROCIETT und in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände vertritt er die Interessen seiner Mitglieder erfolgreich gegenüber der Wirtschaft.
Aufgaben des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister (BAP)
Waren in den vergangenen Jahrzehnten die Zeitarbeitsunternehmen überwiegend für die Bereitstellung von Arbeitskräften für Auftragsspitzen zuständig, rücken diese, insbesondere durch die Banken- und Wirtschaftskrise, heute mehr und mehr als Arbeitgeber auch für längerfristige Beschäftigungen in den Vordergrund. Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) setzt sich für die Interessen der zahlreichen Zeitarbeitsfirmen deutschlandweit ein. Insbesondere bei den jeweils anstehenden Tarifverhandlungen sorgt er als Partner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit, auch für die kleinen und mittelständischen Personaldienstleistern für eine ausgeglichene Tarifpolitik. Aufgaben des BAP sind zudem der Austausch von Informationen mit den Gewerkschaften, den Parteien sowie mit dem Gesetzgeber. Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister bietet seinen Mitgliedern des Weiteren umfassende Beratung und sorgt dadurch für die Stärkung der Qualität von Personaldienstleistungen.
>> Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP)
>> Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA)
- AMP - Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.
- Arbeitnehmerfreizügigkeit-Osteuropa
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- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
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- AÜG - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
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- BAP - Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister
- BZA - Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.
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- iGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
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