Leiharbeitnehmer
Kontinuierlicher Wachstum von Leiharbeitnehmern
Der Gebrauch von Leiharbeitnehmern wächst in Deutschland kontinuierlich. War dieser Wirtschaftszweig bis 1967 noch verboten, ist er heutzutage Alltag in deutschen Betrieben. Insbesondere kleine und mittelständische Firmen sind auf Leiharbeitnehmer angewiesen, da meist die personellen Reserven fehlen.
Prinzip der Leiharbeit
Bei der Leiharbeit wird der Leiharbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum an einen Entleiher bzw. ein anderes Unternehmen überlassen. Der Leiharbeitnehmer steht dabei über die gesamte Arbeitszeit hinweg weiterhin im Arbeitsverhältnis zu seinem Arbeitgeber, in dem Fall dem Verleiher.
Beziehung zwischen Arbeitgeber und Entleiher
Der Verleiher bleibt während der gesamten Leiharbeitszeit mitverantwortlich für den Leiharbeitnehmer.
So ist er auch für die Einhaltung der einzelnen Vorschriften hinsichtlich des Unfall- und Arbeitsschutzes verantwortlich. Ebenso ist er für die Auswahl eines ausreichend qualifizierten Leiharbeitnehmers verantwortlich. Im Gegensatz dazu, ist der Verleiher jedoch nicht verpflichtet eine gewisse Qualität der Arbeitsleistung sicher zustellen. Auch bei eventuellen Krankheitsfällen und einhergehenden Arbeitsausfällen besteht seitens des Arbeitgebers keinerlei Haftpflicht.
Vorteile der Leiharbeitnehmer
Leiharbeitnehmer genießen in dieser Form des Beschäftigungsverhältnis trotz aller Kritiken vielerlei Vorteile. Sie haben Anspruch darauf die im Betrieb herrschenden Arbeitsverhältnisse vor ihrem Arbeitsantritt kennenzulernen. Leiharbeitnehmer haben desweiteren einen Anspruch darauf zu erfahren, wie andere Arbeitnehmer im gleichen Aufgabengebiet innerhalb des Unternehmens entlohnt werden. Hinzu kommt der persönliche Vorteil der Leiharbeitnehmer, sich gewisse Vor- und Nachteile eines Betriebes zur Kenntnis zu machen und eventuell später in ein festes Arbeitsverhältnis aufsteigen zu können.
News zu Leiharbeitnehmer
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Leiharbeitnehmer: Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb?
koeln-bonn.business-on.de
(08.11.2010)
Das passive Wahlrecht wird allerdings im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für Leiharbeitnehmer bei gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung ausdrücklich ...
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Die CGZP ist nicht tariffähig – Der Wandel in der Leiharbeitnehmerbranche
anwalt.de
(20.12.2010)
Deren alleinige satzungsmäßige Aufgabe ist der Abschluss von Tarifverträgen mit Arbeitgebern, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung betreiben wollen. ...
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Verbesserungen für Leiharbeitnehmer
Europaticker
(12.02.2011)
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung zur geplanten Reform des Rechts der Arbeitnehmerüberlassung Stellung genommen. ...
- AMP - Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.
- Arbeitnehmerfreizügigkeit-Osteuropa
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- AÜG - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
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- BZA - Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.
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- iGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
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